AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Fränkischen Kinosommer

1. Alle Risiken gehen nach der Bezahlung des Eintrittspreises auf den Besucher über. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt kann dieser nicht zurückerstattet werden.

2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sachschäden jeglicher Art, es sei denn, es ist ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

3. Alle Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

4. Nur bei Absage der Veranstaltung vor Filmstart und Absage der möglichen Ersatztermine wird das Netto-Eintrittsgeld unter folgender Voraussetzung zurückerstattet: Rückgabe innerhalb von 7 Tagen der original unentwerteten Eintrittskarte an folgende Postadresse:

mm+r
Dreimühlenstraße 3
80469 München

Bitte heften Sie die Karten fest an Ihren Brief, auf dem Sie DEUTLICH Ihren Namen, Bankleitzahl, Bankname und Ihre Kontonummer angeben. Die Bearbeitung kann etwas dauern.

5. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte Ihre Gültigkeit.

6. Ein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze besteht nicht.

7. Der Veranstalter behält sich den Eintritt vor. Personen, die den Ablauf der Veranstaltung stören, können des Geländes verwiesen werden. Die Anweisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten und Folge zu leisten.

8. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangenes oder gestohlenes Eigentum verantwortlich.

9. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Vertragspartner für die Gastronomie ist der Betreiber des Standes.

10. Das Mitbringen von Glasgegenständen, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras (deren Benutzung - auch für den privaten Gebrauch - ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt), sperrigen und pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen, sowie Tieren ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und bei Nichtbeachtung des Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände.

11. Das Mitbringen von Getränken und Speisen jeder Art auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt.

12. Das Betreten des Leinwandbereichs und Besteigung der Absperrungsgitter ist strikt untersagt.

13. Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich uneingeschränkt.

Wir wünschen allen Besucher viel Spaß!